Erklärung zur Barrierefreiheit


Die LT InveStra GmbH ist bemüht, die Website www.viertaeler-catering.de im Einklang mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung gilt für die Website www.viertaeler-catering.de.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den maßgeblichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig vereinbar

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung, die am 17.07.2026 durchgeführt wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach unserer derzeitigen Einschätzung sind keine Inhalte bekannt, die den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht entsprechen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.07.2026 erstellt und zuletzt am 17.07.2026 aktualisiert.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:

  • Prüfmethode: Selbstbewertung
  • Prüfstelle: LT InveStra GmbH
  • Angewandter Standard: Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstprüfung anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Barrieren melden und Kontakt aufnehmen

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Dann kontaktieren Sie uns bitte:

LT InveStra GmbH
Dennis Sachsse
Holzwickeder Straße 85, 44309 Dortmund
Telefon: 0231 13777758
E-Mail: kueche@viertaeler-catering.de
Kontaktformular:
[Link]

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist.

Schlichtungs- oder Durchsetzungsverfahren

Diesen Abschnitt benötigen insbesondere öffentliche Stellen. Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für Sie zuständige Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website:
[Link]

Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich außergerichtlich. Für öffentliche Stellen des Bundes kommen insbesondere die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG und die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik infrage.

Welche Rechtsgrundlage und welche Schlichtungsstelle einzutragen sind, hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche Stelle oder ein privates Unternehmen sowie um welches Bundesland handelt. Für bestimmte private Dienstleistungen gelten seit dem 28. Juni 2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes; dessen Anlage 3 verlangt außerdem Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. BFSG und Anlage 3 Für öffentliche Stellen orientiert sich der Aufbau regelmäßig an BGG und BITV 2.0. Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit